!!! HILFE !!! Problem mit OA

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Quenteen

!!! HILFE !!! Problem mit OA

Beitrag von Quenteen »

Ich habe ein Problem mit der Ordnungsbehörde meiner Stadt. Mein angeleinter Hund wurde (schon länger her aber immer noch aktuell) von einem freilaufenden Artgenossen angegriffen. Ich machte ihn frei, damit er sich verteidigen konnte und entfernte mich etwas.
Folge: Mein Hund wurde mit einem Maulkorbzwang belegt und nach 2 erfolglosen Verhaltenstesten (jedoch nur erfolglos bei dieser Ordnungsbehörde, bei einer neutralen hat er 8 Wochen nach dem ersten Test bestanden) als eine "Gefahr für die öffentliche Sicherheit" tituliert.

Letzter Stand: Vergleich des Verwaltungsgerichtes wurde von der Ordnungsbehörde abgelehnt, da mir angeboten wurde, bei einer Stadt meiner Wahl einen nochmaligen Test zu absolvieren.

Mein Hund ist mittlerweile 12 Jahre, leidet an HD und Athrose, so dass ich auf keinen Fall mehr einen Test machen würde.

Er hat u.a. eine komplette Schutzhundausbildung, 2 bestandene Begleithundeprüfungen und einen bestanden Pokalkampf sowie 1 bestandenen Verhaltenstest gemacht.

Würde mich freuen, wenn mir jemand helfen kann. Würde gerne Frau Katja Geb-Mann den Hund vorstellen und ihr Urteil über dieses "gefährliche" Tier hören. Kann sie aber nicht erreichen :cry:

:flehan: Kann mir jemand behilflich sein?

Habe u.a. auch Videoclips des letzten von der genannten Ordnungsbehörde nicht bestanden Testes, bei dem der andere Hund vorgeführt wurde und man gut sieht, von welchem Hund eine "Gefährlichkeit?" ausgeht. Weiss jedoch nicht, ob ich sie ins Nezt setzen darf!
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Bine und Nala
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Beitrag von Bine und Nala »

Hallo,

wenn Dein Hund gebissen hat und nun mit Maulkorb- und Leinenzwang belegt ist, wirst Du ohne erneuten Verhaltenstest bei einem vereidigten Sachverständigen (also dem Amts-Vet) nicht drum kommen. Da nützt Dir leider auch eine Katja Geb-Mann nix. :wink:

Dein Hund fällt jetzt unter den § 3 Abs. 3 des Landeshundegesetz NRW und in § 5 Absatz 3 ist geregelt, dass nur eine Überprüfung von einem Amtsverterinär (Deiner Wahl?) die Befreiung wieder erteilt werden kann.

Aber das wird Dir Dein Anwalt, den Du ja hast, wenn Du eine Klage vor dem Verwaltungsgericht laufen hattest, alles gesagt haben, oder?

Wenn Du Deinem alten und kranken Hund den Maulkorb ersparen willst, gibt es in NRW auch die Möglich, den Hund am Halti zu führen. Allerdings muss die Leine so daran befestigt sein, dass der Hund nicht zubeissen kann. Ansonsten wirst Du leider nicht viele Chancen haben, es gibt nur ganz wenige Gemeinden, die alten/kranken Hunden eine Ausnahmegenehmigung erteilen. Allerdings hab ich selbst das noch nicht von einem als "individuell gefährlich eingestuften Hund" gehört, sondern nur bei Hunden, die unter die Rasselisten fallen, aber bisher noch nicht auffällig geworden sind.
Liebe Grüße
Bine mit Mali Finn und Fussel-Mali Be Happy
... und Nala immer im Herzen

Tue nichts, was Dir nicht entspricht zu tun;
wünsche nichts, was Dir nicht entspricht zu wünschen -Mong Dsi-
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