"Retriever in Not e. V. - Hartnäckig vorgetäuschte Gemeinnützigkeit"
Artikel vom 4.8.2011 auf CharityWatch.de:
http://www.charitywatch.de/index.asp?id=1499
"RiN e.V. - Hartnäckig vorgetäuschte Gemeinnützigkeit&q
Moderatoren: Vorstand Daf, Moderatoren
- ulrike
- Vorstand Dogs & Fun e.V.
- Beiträge: 10265
- Registriert: 25.08.2004, 22:02
- Wohnort: Holler
- Mag-ich vergeben: 176 Mal
- Mag-ich erhalten: 95 Mal
"RiN e.V. - Hartnäckig vorgetäuschte Gemeinnützigkeit&q
Uli mit Jamiro und Dobby
"Realität ist das, was nicht verschwindet, wenn man aufhört, daran zu glauben." Philip K. Dick
"Realität ist das, was nicht verschwindet, wenn man aufhört, daran zu glauben." Philip K. Dick
- Barbara K.
- Forumsuser
- Beiträge: 1677
- Registriert: 08.01.2006, 14:44
- Wohnort: Gelsenkirchen
Mal unabhängig davon, was von dem Verein zu halten ist:
Frau Burger schießt schnell und scharf, wenn sie meint, Missstände im Tierschutz aufdecken zu können.
Die Gemeinnützigkeit ist abgelaufen, kann also bedeuten: Dem Verein wurde die Gemeinnützigkeit aberkannt oder aber sie haben schlichtweg die letzte Steuererklärung nicht abgegeben.
Letzteres hat zur Folge, dass Spenden in der Zeit, für die keine Freistellungsbescheinigung vorliegt, steuerlich nicht abzugsfähig sind.
Ein Spender, der eine Spendenbescheinigung bekommt, muss keine Strafanzeige stellen, um das festzustellen, denn das Datum der Freistellung muss auf der Spendenbescheinigung angegeben werden.
Es ist mir zu schwammig recherchiert und auch nach mehrmaligen Lesen nicht verständlich.
LG Barbara
Frau Burger schießt schnell und scharf, wenn sie meint, Missstände im Tierschutz aufdecken zu können.
Mit dem Satz kann ich gar nichts anfangen. Bei Vereinen ist es ja normalerweise so, dass sie alle drei Jahre Steuererklärungen abgeben. Nach der Veranlagung erhalten sie eine Freistellungsbescheinigung, die eben drei Jahre gültig ist.„Die Gemeinnützigkeit des Vereins Retriever in Not e. V. ist zum 01.01.2010 abgelaufen.“
Die Gemeinnützigkeit ist abgelaufen, kann also bedeuten: Dem Verein wurde die Gemeinnützigkeit aberkannt oder aber sie haben schlichtweg die letzte Steuererklärung nicht abgegeben.
Letzteres hat zur Folge, dass Spenden in der Zeit, für die keine Freistellungsbescheinigung vorliegt, steuerlich nicht abzugsfähig sind.
Ein Spender, der eine Spendenbescheinigung bekommt, muss keine Strafanzeige stellen, um das festzustellen, denn das Datum der Freistellung muss auf der Spendenbescheinigung angegeben werden.
Es ist mir zu schwammig recherchiert und auch nach mehrmaligen Lesen nicht verständlich.
LG Barbara
DER HUND IST DER BESTE FREUND DES
MENSCHEN - DER MENSCH MANCHMAL SEIN
SCHLIMMSTER FEIND
MENSCHEN - DER MENSCH MANCHMAL SEIN
SCHLIMMSTER FEIND
- pekingente
- Forumsuser
- Beiträge: 10125
- Registriert: 28.03.2007, 21:35
- Wohnort: Köter-Town
- Mag-ich vergeben: 1 Mal