So, mal eine kleine Zusammenfassung für die verhinderten Zuhausebleiber, ihr habt echt was verpasst
Herr schöne hat sehr suverän durch die Themen geführt, hatte zu allen Fragen Antworten und Fallbeispiele parat, und hat im Grunde für keine Seite Partei ergriffen (nicht für die Jäger, Förster, Hundehalter, Radfahren, Reiter, Spaziergänger etc.)
Wir sind ziemlich gesprungen in den Themen, durch viele Fragen, was aber nicht schlimm war weil eigentlich alles sehr interessant war (erschwert mir jedoch die Zusammenfassung). Deshalb mal ganz Stichpunktartig ein paar Themen)
- Bis 1976 dürfte nur staatlicher Wald betreten werden und das auch nur von 1 Stunde nach Sonnenaufgang bis 1 Stunde vor Sonnenuntergang
- Seit 1976 darf man durch staatliche und private Wälder gehen, wie man lustig ist (Verboten sind nur Dickungen, Neupflanzungen und noch was, was ich vergessen hab...)
- Hunde dürfen im Wald auf den Wegen frei laufen (im Einwirkungsereich). Als Wege zählt dabei grob gesagt alles, wo ein Auto fahren könnte
- Ich darf auch überall anders durch den Wald, aber da muss der Hund an die Leine (Leinenlänge nicht vorgeschrieben)
- Ist ein Wald jedoch Naturschutzgebiet (wie z.B. die Wahner Heide) gilt das strengere Naturschutzgesetzt und der Hund muss IMMER an die maximal 1,50 m lange Leine
- in NRW (oder nur hier in der Gegend?) gilt das Reitwegegebot, d.h. Reiter dürfen nur auf den Reitwegen (mit blauem Schild markiert) reiten, woanders ist es verboten.
- Im Gegenzug dürfen die Reitwege aber auch nicht von Mensch & Hund begangen werden (schade, mach ich mit Luca oft, denn da trifft man so wenig stressige Hunde und Reiter kommen bei uns eigentlich nie

)
- Nehme ich "tierische" Sachen aus dem Wald mit (Geweihe, Knochen, tote Tiere) ist das Wilderei
- Das Anfüttern von Wildschweinen an Hochsitzen ist -entgegen häufiger Meinung- erlaubt. Die Stellen müssen aber so beschaffen sein, das andere Tiere nicht an das Futter kommen (z.B. Erdloch mit Stein drauf)
- Treibjagten brauchen nicht angekündigt werden, Wege sind von der Jagd ausgeschlossen (es sei denn, dafür wurde eine Genehmigung beantragt)
- Der Hund darf geschossen werden, wenn er außerhalb des Einwirkungsbereichs erkennbar jagd oder auch nur stöbert.
- Katzen würfen nur ab 300m weg vom nächsten Gebäude geschossen werden.
- Werde ich von einem Jäger mit der Waffe bedroht oder es wird verbal gedroht, den Hund (das nächste mal) abzuknallen, der sich ordnungsgemäß verhält, sollte die Person wegen Nötigung anzeigen.
Uff, das war soviel, das fällt mir gar nicht mehr alles so ad hoc ein. Wer kann nochwas schreiben?